In den Pfarreien und Kirchengemeinden tragen insbesondere zwei Räte Mitverantwortung: der Pfarrgemeinderat, der die Pastoral mitgestaltet und der Verwaltungsrat, der das kirchliche Vermögen verwaltet und die Kirchengemeinde vertritt.
Im Zugehen auf die Fusion hatten die Räte und Gremien der Pfarreiengemeinschaft Quierschied einstimmig entschieden, dass der bisherige Pfarreienrat ab dem 1.01.2024 die Funktion des Pfarrgemeinderates der neuen Pfarrei Quierschied St. Barbara übernimmt bis zum nächsten regulären Wahltermin der Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier.
Am 24. Januar 2024 fand die erste Sitzung des Pfarrgemeinderates in der neu gegründeten Pfarrei St. Barbara statt.
Am 6. März 2024 wählte der PGR den neuen Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Quierschied St. Barbara.
Ein Kontakt zu den Mitgliedern der beiden Räte ist über die Pfarrbüros möglich.